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Verputzen bei feuchter Witterung
Verputzen bei niedrigen Temperaturen
Betonieren bei niedrigen Temperaturen
Verputzen bei hohen Temperaturen
Bei der Ausführung von Verputz-, Wärmedämm- oder Beschichtungsarbeiten im Herbst & Winter bei feucht-nassen oder bei kalten Temperaturen ist eine besondere Achtsamkeit und Vorsicht geboten. Es herrschen an vielen Tagen keine optimalen Verarbeitungsbedingungen.
Durch die Witterungsbedingungen im Herbst herrschen an vielen Tagen nicht optimale Verarbeitungsbedingungen aufgrund von sehr hoher Luftfeuchtigkeit durch Nebel oder Regen sowie durch tiefe Temperaturen. Diese Umstände behindern die Aushärtung und verzögern das Abtrocknen von Putzprodukten, Klebern und Böden im Innen- und Aussenbereich.
Bei der Verarbeitung ist daher auf einen passenden Gerüstschutz zu achten und es müssen gegebenenfalls längere Trocknungszeiten eingeplant werden.
Im Herbst liegen häufig optimale Verarbeitungsbedingungen für Arbeiten an der Aussenfassade oder im unbeheizten Innenbereich vor, da die Temperaturen gemässigt sind und bei gutem Wetter auch die Luftfeuchtigkeit passt. Es sind weder sehr warme noch besonders kalte Temperaturen zu erwarten und auch der Untergrund hat die passende Verarbeitungstemperatur.
Bei kalten, feuchten und nassen Tagen im Herbst ist es jedoch besonders wichtig, die Abbindeprozesse der verwendeten Produkte genau im Auge zu behalten. Durch die deutlich erhöhte Luftfeuchtigkeit können diese gestört oder verzögert werden. Auch das Kondensieren von Luftfeuchtigkeit an den Fassadenflächen über Nacht oder bei Nebel ist ein Problem, welches bei Nichtbeachtung zu Schäden führen kann.
Auf dieser weiss verputzten Aussenfassade sind morgens im September bereits viele kleine und grosse Kondensattropfen sichtbar.
Auf dieser Betonwand hat sich an einem Septembermorgen so viel Kondensat gebildet, dass bereits Tropfen sichtbar sind.
Können die Temperaturen in der Nacht unter die Mindesttemperatur von 5 °C fallen, müssen vorab bereits entsprechende Massnahmen ergriffen werden, um die frischen Oberflächen vor dem Auskühlen zu schützen – ist dies nicht gewährleistet, dürfen die Arbeiten nicht durchgeführt werden und das Risiko für Schäden steigt. Auch bei Starkregen sind entsprechende Schutzmassnahmen einzuplanen, um Putzabwaschungen zu verhindern.
Wird eine frische Putzoberfläche nicht vor Regen geschützt, kann es zu Abwaschungen kommen.
Fallen die Temperaturen im Herbst vor allem nachts unter den Gefrierpunkt, können Frostschäden entstehen.
Die Aussenfassade sollte daher im Herbst durch ein Gerüstdach und auch einen entsprechenden Schutz (zum Beispiel durch Gewebeschutznetze) an den Seiten vor Starkregen, Wind und Hagel geschützt werden.
Im Innenbereich ist es besonders wichtig, die Feuchtigkeit aus den Trocknungsprozessen durch regelmässiges Stoss- und Querlüften nach aussen abzuführen. Wird diese nicht gewährleistet, können sich durch das entstehende Kondensat an Wänden und Decken Sinterschichten auf der Putzoberfläche bilden. Ein zu schnelles Trocknen der Innenräume durch Bautrockner oder Luftentfeuchter ist zu vermeiden.
Werden diese Tätigkeiten bei zu niedrigen Temperaturen der Luft, des Materials oder des Untergrunds ausgeführt, können die Anforderungen an die Materialeigenschaften wie zum Beispiel der Druckfestigkeit, der Haftung oder der Sperrwirkung eventuell nicht mehr erreicht werden. Bei Temperaturen unter 5 °C spricht man bereits von zu niedrigen Temperaturen, es muss nicht erst der Gefrierpunkt erreicht werden.
Grundsätzlich muss der Baukörper auch in der kalten Jahreszeit ausreichend trocken sein.
Bei kalten Temperaturen ist es besonders wichtig, dass die Temperaturen des Putzgrunds, der umgebenden Luft sowie des zu verarbeitenden Materials bis zum Erhärten des Putzes über 5 °C betragen. Die abgeschlossene Erhärtung kann mit der Daumendruckprobe geprüft werden. Wenn es erforderlich ist, können diese Temperaturen durch ein gleichmässiges Beheizen sichergestellt werden – das direkte Beheizen des Putzes oder das schockartige Aufheizen der Bauteile mit Heissluftgeräten ist jedoch nicht zulässig!
Im Innenbereich ist es auch bei kalten Temperaturen besonders wichtig, durch ein regelmässiges und effizientes Stosslüften oder Querlüften die Luftfeuchtigkeit auf einem angemessenen Niveau zu halten, da sich diese ansonsten als Kondensat auf der Putzoberfläche absetzen kann und zur Bildung von Sinterschichten führt. Der Einsatz von Bautrocknern für eine schnellere Trocknung ist nicht zulässig. Der Einsatz von Entfeuchtungsgeräten unmittelbar nach der Fertigstellung der Putzarbeiten ist nicht empfehlenswert, wenn mit Kalk-, Kalkzement- oder Zementputz gearbeitet wurde. Bei der Verwendung von Gipsputz oder Lehmputz ist zu beachten, dass Propangasheizgeräte nicht zur Trocknung geeignet sind, da diese die Luftfeuchtigkeit im Innenraum stark erhöhen.
Im Aussenbereich darf ohne entsprechende Schutzmassnahmen nicht verputzt werden, wenn mit Frost zu rechnen ist und auch die nächtliche Abkühlung der Aussenfassade sollte nicht ausser Acht gelassen werden. Gerade bei klarem Himmel geht durch die Abstrahlung viel Wärme verloren. Ein Verputzen im Aussenbereich bei kalten Temperaturen im Winter ist nur dann möglich, wenn die Arbeitsstelle komplett von der Aussentemperatur abgeschlossen ist und dieser Arbeitsraum auch bis zur Aushärtung des Putzes gleichmässig beheizt wird.
Prinzipiell sollte der Baukörper vor dem Verlegen der Dämmplatten möglichst trocken sein und bei Neubauten sollten Estrich und Innenputz rechtzeitig vorher eingebaut und getrocken sein. Ist dies aus Gründen nicht möglich uns es ist mit einer erhöhten Baufeuchte zu rechnen (da zum Beispiel der Innenausbau erst noch erfolgt), dann muss für eine ausreichende Lüftung und Trocknung gesorgt werden.
Werden die Wärmedämmplatten mit mineralischen oder pastösen Klebemörteln verlegt, müssen die Temperaturen des Materials, des Untergrunds und der Umgebungsluft mindestens 5 °C betragen. Bei Klebeschaum gelten die Herstellerangaben zur Verarbeitungstemperatur. Ist auf dem zu beklebenden Untergrund Tauwasser oder Feuchtigkeit feststellbar, dann dürfen die Dämmplatten nicht aufgebracht werden.
Beim Verputzen von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) im Winter bei niedrigen Temperaturen ist es besonders wichtig, die Aussentemperaturen zu beachten. Die bereits verlegten Dämmplatten reagieren sehr schnell auf veränderte Witterungsbedingunen und weisen häufig eine Temperatur deutlich unter der Umgebungstemperatur auf und können dadurch bereits zu kalt für die Beschichtung sein. Die Oberflächentemperatur sollte daher grundsätzlich sorgfältig ermittelt werden.
Wenn es nicht explizit anders im Produktdatenblatt (Technisches Merkblatt/TM) angegeben ist, dürfen Beschichtungsstoffe aller Art nicht unter den folgenden Bedingungen verarbeitet werden:
Vor und während der Beschichtungsarbeiten muss die Unterschreitung des Taupunkts durch Schutz und Beheizen sichergestellt werden. Grundsätzlich ist vor und nach den Arbeiten eine ausreichende Belüftung sicherzustellen.
Gipshaltiger Putz: Die Bildung des Kristallgefüges wird bei weniger als 5 °C gestört.
Kalk- oder zementgebundener, mineralischer Putz: Der Abbindevorgang wird bereits bei kühlen Temperaturen deutlich verlangsamt. Bei weniger als 5 °C kommt der Abbindeprozess dann nahezu zum Erliegen.
Dispersionsputz, Kunstharzputz und Silikonharzputz: Die Filmbildung der Bindemittel wird bei weniger als 5 °C stark gestört.
Silikatputz oder Dispersionssilikatputz: Die Verkieselung des Wasserglases mit dem Untergrund findet bereits bei weniger als 8 °C nicht mehr statt. Die Haftung, Struktur und Oberflächenbeschaffenheit des Materials wird dadurch gestört.
Werden die im Herbst oder Winter zu erwartenden Witterungsverhältnisse bereits bei der Planung ausreichend berücksichtigt, können dadurch negative Auswirkungen auf die Qualität der ausgeführten Arbeiten reduziert werden. Wenn bereits zu Beginn entsprechende Massnahmen (wie zum Beispiel eine Beheizung des Innenbereichs im Winter) vorgeplant werden, dann ist zum Zeitpunkt der Ausführung nicht mehr mit Überraschungen zu rechnen. In der Leistungsbeschreibung sollten die entsprechenden Massnahmen genau definiert werden.
Dabei ist es wichtig, auch die verlängerten Trocknungszeiten der Untergründe durch hohe Luftfeuchtigkeit oder Kälte sowie eine Verschiebung des Bauablaufs aufgrund abgeänderter Rahmenbedingungen im Blick zu behalten. Die Terminplanung und die Koordination der unterschiedlichen Gewerke ist ebenfalls sehr wichtig. Auch die Organisation und Durchführung von Lüftungsmassnahmen ist festzulegen und zu vereinbaren.
Der SMGV hat ein Merkblatt zu diesem Thema zusammengestellt. Das Merkblatt kann kostenlos auf der Seite des SMGV heruntergeladen werden und dient als Grundlage für die hier aufgeführten Tipps und Hinweise. Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Allgemeingültigkeit.
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Beim Betonieren gelten ebenfalls besondere Regeln für die Verarbeitung bei sehr hohen oder sehr niedrigen Temperaturen. Erfahren Sie alle wichtigen Infos hier.
Um ein perfektes Ergebnis zu gewährleisten, ist immer auch eine korrekte Verarbeitung der Produkte erforderlich. Alle Ausführungsempfehlungen für die unterschiedlichen Bereiche finden Sie hier.